Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnungen in der „Villa Carina“ Brautsteg 2a 18586 Baabe (April 2019) 


§ 1 Vermieter 


Rita Schlüter

Fritz-Reuter-Weg 9 in 18586 Ostseebad-Baabe 


Nachfolgend Vermieter genannt 


§ 2 Buchung

2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB`s als anerkannt.

2.2 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in schriftlicher Form. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald das unterschriebene Angebot durch den Mieter, beim Vermieter eingegangen ist. Der Erhalt der Buchungsbestätigung wird dem Mieter auf Wunsch schriftlich mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Angebotes erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB`s als verbindlich an.

2.3 Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.

2.4 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl genutzt werden.  
§ 3 Mietzahlung

In aller Regel muss eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmietkosten umgehend nach Erhalt des Angebotes/Bestätigung geleistet werden. Die Restzahlung ist spätesten 14 Tage vor Anreise auf das Bankkonto des Vermieters zu zahlen, oder am Anreisetag in bar. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf, dem Vermieter in bar zu bezahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.  
§ 4 Nebenkosten/Kurtaxe

Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung, sowie die Nutzung der Waschmaschine werden gesondert berechnet. Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht gesondert gebucht wurden, sind diese selbst mitzubringen. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muss vor Ort, am Tag der Anreise beim Vermieter gezahlt werden.  
§ 5 Schlüsselübergabe

Der Vermieter übergibt den Wohnungsschlüssel am Tag der Anreise an der Wohnungsadresse sofern nichts anderes vereinbart wurde. Am Tag der Abreise wird der Wohnungsschlüssel dem Vermieter übergeben. Das Ferienhaus verfügt über ein Schließsystem. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haftet der Mieter. Der Mieter trägt die Kosten für Ersatzschlüssel. Der Schlüsselverlust ist dem Vermieter sofort anzuzeigen.  
§ 6 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muß die Wohnung ab 10:00 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten und wird vom Mieter durchgeführt werden.  
§ 7 Allgemeine Verpflichtungen/Hausordnung

7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.

7.2 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

7.3 Bei vertragswidrigen Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.  
§ 8 Rauchen

Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der Mieter soll bitte ggf. den Balkon oder Garten nutzen.  
§ 9 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten Wlan-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzten, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnung zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Vermieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß  Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtwidrigen Gebrauchs des Internetzugangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation zum Wlan vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.  
§ 10 PKW-Stellplatznutzung/Fahrradplatz

10.1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz zu benutzen und auf diesen Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen. Fahrräder dürfen nur in dem bereit gestellten Bikeport untergestellt werden. Die Fahrräder sind vom Mieter gegen Diebstahl zu sichern. Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl.
Fahrräder dürfen nicht im Haus, der Wohnungen oder im Keller abgestellt werden.

10.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.

10.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Endwässerungsanlage fließen. Gegeben falls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

10.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.

10.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die den Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z. B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeugs blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.  
§ 11Gartennutzung

Der Garten sowie das Mobiliar stehen den Mietern zur Verfügung. Die Nutzung des Grundstückes und deren Einrichtungen und Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.  
§ 12 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit Absprache des Vermieters in bestimmten Wohnungen erlaubt.  
§ 13 Reiserücktritt

13.1 Ein durch den Mieter notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: Bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40% des Mietpreises, bis zum 11. Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises danach bis zu 100%  
Der Abschluss einer Reise-RücktrittskostenVersicherung wird empfohlen!

13.2 Ein Rücktritt durch den Vermieter durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

13.3 Eine Auflösung des Mietvertrages gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.  
§ 14 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle  bzw. Störungen in Wasser-, Strom-, sowie ggf. Internetversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.  
§ 15 Kurabgabe

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgaben gemäß der Jeweils gültigen Kurabgabensatzung vom Mieter einzunehmen und diesem die Kurkarten auszustellen. Die Kurabgabe wird vom Vermieter an die Kurverwaltung abgeführt. Der Mieter ist verpflichtet die Angabe zur Kurabgabe auf deren Richtigkeit hin zu prüfen und ggf. Änderungen dem Vermieter sofort mitzuteilen.  
§ 16 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Online-Buchung.    
§ 17 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Stralsund.     
§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.